Geldauflagen und Bußgelder
Die Zuweisungen von Bußgeldern und gerichtliche Geldauflagen stellen für uns eine wesentliche Säule der Finanzierung unserer Projekte dar. Sie bilden auch die Grundlage für Eigenmittel, die aktuell immer häufiger gefordert und vorausgesetzt werden. Nur mit diesen Zuwendungen können wir dauerhaft unser Angebot aufrecherhalten und ausbauen.
Als Strafrichter haben Sie die Möglichkeit, uns mit der Zuteilung von Geldauflagen und Bußgeldern bei dieser Aufgabe zu helfen.
Bei Rückfragen oder für Bestellungen von Zahlscheinen verwenden Sie bitte das
Kontaktformular.
Unsere Bankverbindung für Geldauflagen:
Konto: 50 478 48 000
BLZ 870 958 24
Volksbank Vogtland e.G.