Samstag, Mai 19, 2012

Geldauflagen und Bußgelder

Die Zuweisungen von Bußgeldern und gerichtliche Geldauflagen stellen für uns eine wesentliche Säule der Finanzierung unserer Projekte dar. Sie bilden auch die Grundlage für Eigenmittel, die aktuell immer häufiger gefordert und vorausgesetzt werden. Nur mit diesen Zuwendungen können wir dauerhaft unser Angebot aufrecherhalten und ausbauen.gerichtliche_Geldzuweisungen Als Strafrichter haben Sie die Möglichkeit, uns mit der Zuteilung von Geldauflagen und Bußgeldern bei dieser Aufgabe zu helfen.

  • auf Wunsch verwenden wir die Mittel auch zweckgebunden
  • wir stellen kostenfrei vorgedruckte Zahlscheine und Adressaufkleber bereit
  • wir sichern vertrauliche Behandlung der Geldauflagen zu
  • das Gericht wird über den Zahlungsverlauf zeitnah informiert
  • für die Zahlungen erstellen wir keine Spendenbescheinigungen

Bei Rückfragen oder für Bestellungen von Zahlscheinen verwenden Sie bitte das Contact-25 Kontaktformular.

 

Unsere Bankverbindung für Geldauflagen:

Konto: 50 478 48 000

BLZ 870 958 24

Volksbank Vogtland e.G.